Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller immatrikulierten Neuwagen beträgt für das Jahr 2022 149 g/km. Der CO2-Zielwert für Fahrzeuge, die nach WLTP geprüft sind, beträgt 118 g/km.
Die Berechnung beruht auf der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) vom 01.07.2020. Die Verbrauchsangaben sind Normverbrauchs-Angaben gemäss dem WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure), die zum Vergleich der Fahrzeuge dienen. In der Praxis können die Angaben jedoch je nach Fahrstil, Zuladung, Topographie und Jahreszeit teilweise deutlich abweichen. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007 / 715 in der jeweils zur Genehmigung des Fahrzeugs gültigen Fassung ermittelt. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den Verbrauch und/oder CO2-Ausstoss abstellen, können je nach Kantonaler Regelung teilweise andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Angegeben sind jeweils ohne Klammern die Werte des Modells mit Schaltgetriebe (sofern verfügbar) sowie in eckigen Klammern die Werte des Modells mit Automatic Getriebe (sofern verfügbar).
Damit Energieverbräuche unterschiedlicher Antriebsformen (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichbar sind, werden sie zusätzlich als sogenannte Benzinäquivalente (Masseinheit für Energie) ausgewiesen.
Abweichungen von den hier beschriebenen Modellvarianten und Ausstattungen möglich. Änderungen von Konstruktionen und Ausstattungen sowie Irrtümer vorbehalten. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem BMW Partner.
Leergewicht EU in kg: Im angegebenen Wert sind 90 Prozent Tankfüllung sowie 68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck berücksichtigt. Das Leergewicht gilt für Fahrzeuge in serienmässiger Ausstattung. Sonderausstattungen können diesen Wert erhöhen.
Nennleistung: BMW empfiehlt die Verwendung von Superbenzin bleifrei 95 ROZ. Kraftstoffqualitäten bleifrei mit ROZ 91 und höher sowie mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 Prozent (E10) sind zulässig. Angaben zu Leistung und Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit ROZ-98-Kraftstoff.