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BMW SCHADENVISUALISIERUNG UND LEITFADEN ZUR FAHRZEUGRÜCKGABE.
SO EINFACH GEHT’S. WICHTIGE TIPPS UND INFOS ZUR FAHRZEUGRÜCKGABE.
Sie möchten Ihren BMW am Ende Ihres Leasingvertrags zurückgeben? Wir sind für Sie da und möchten Ihnen den Rückgabeprozess so einfach und verständlich wie möglich gestalten. Dazu haben wir die wichtigsten Schritte und Informationen für Sie zusammengefasst. Um unnötigen Überraschungen vorzubeugen, zeigen wir Ihnen an konkreten Beispielen, was als akzeptable Gebrauchsspur gilt und welche Art von Schäden kostenpflichtig ist. Bitte beachten Sie, dass sich die tatsächliche Einstufung am Einzelfall orientiert und die Beispiele keine Rechtsverbindlichkeit haben.
IST IHR BMW IN EINEM GUTEN ZUSTAND ODER REPARATURBEDÜRFTIG?
Ein Fahrzeug unterliegt bei der Nutzung einem natürlichen Verschleiss und weist entsprechende Gebrauchsspuren auf. So geht das Fahrzeug vom Neuwagen- in den Gebrauchtwagenzustand über. Gebrauchsspuren, wie sie im öffentlichen Strassenverkehr auftreten, sind unvermeidbar und können normalerweise als akzeptabel eingestuft werden.
WAS SIND AKZEPTABLE GEBRAUCHSSPUREN?
Spuren des üblichen Gebrauchs, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs nicht negativ beeinflussen.
WAS SIND NICHT AKZEPTABLE SCHÄDEN?
Schäden, die nicht durch den üblichen Fahrzeuggebrauch entstehen und die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben. Jeder Schaden, der den Wert des Fahrzeugs mindert, ist kostenpflichtig.
SCHADENVISUALISIERUNG AM EXTERIEUR.
Erhalten Sie einen Überblick über akzeptable Gebrauchsspuren und nicht akzeptable, kostenpflichtige Schäden am Exterieur Ihres Fahrzeugs.
STOSSFÄNGER UND FLANKENSCHUTZ.
AKZEPTABEL.
Leichter Lackabrieb (vorwiegend im Bereich der Rundungen) oder leichte Kratzer, die sich nicht bis auf die farbgebende Lackschicht ziehen und kürzer als 50 mm sind bzw. die ohne Lackschaden kürzer als ⌀ 20 mm pro Bauteil sind.
NICHT AKZEPTABEL.
- Brüche, Risse und Kratzer, die länger als 50 mm sind bzw. sich bis auf den Grundwerkstoff ziehen
- Deformationen, die aus der normalen Sichtdistanz erkennbar sind oder durch die die Passgenauigkeit nicht mehr gegeben ist
VERGLASUNG UND BELEUCHTUNG.
AKZEPTABEL.
Bis zu fünf kleinste Steinschlagschäden oder Absplitterungen pro 100 cm², die weder aus angegebenem Betrachtungsabstand erkennbar sind noch die Sicht nach aussen negativ beeinflussen.
NICHT AKZEPTABEL.
- Bruch- und/oder Rissbildung
- Steinschlagschäden im Sichtbereich des Fahrers
- Zerbrochene Scheinwerfer, Rückleuchten und Gehäuse
- Mehr als fünf kleinste Steinschlagschäden oder Absplitterungen pro 100 cm²
- Steinschlagschäden oder Absplitterungen, die grösser als 5 mm sind
- Undichte Scheinwerfer oder Rückleuchten
REIFEN, FELGEN UND RADKAPPEN.
AKZEPTABEL.
- Restprofiltiefe von mehr als 3 mm bei Sommerreifen bzw. 5 mm bei Winter- und Allwetterreifen
- Leichte Schürfmerkmale an den Reifenflanken
- Leichte Kratzer und leichter Lackabrieb
- Korrosionsansätze (z. B. durch Streusalz)
- Abschürfungen an Radkappen von weniger als 100 mm Länge
- Fahrzeug auf Sommerbereifung
- Fahrzeug auf Winterbereifung mit beiliegenden Sommerrädern
NICHT AKZEPTABEL.
- Restprofiltiefe von weniger als 3 mm bei Sommerreifen bzw. 5 mm bei Winter- und Allwetterreifen
- Risse, Deformationen, Abschürfungen, ungleichmässig abgefahrenes Profil usw. an Felgen und/oder Reifen
- Deutlicher Materialabtrag an Reifenflanken oder Felgen
- Brüche, Risse an Radkappen und Alufelgen oder fehlende bzw. nicht originale Radkappen und Alufelgen
- Fahrzeug auf Winterbereifung ohne beiliegende Sommerräder
KAROSSERIE.
AKZEPTABEL.
Weiche Dellen oder Beulen ausserhalb des Sichtbereichs in einer Grösse von bis zu ⌀ 10 mm (max. eine Delle oder Beule pro Bauteil), die keine Neulackierung erforderlich machen.
NICHT AKZEPTABEL.
- Weiche Dellen oder Beulen innerhalb des Sichtbereichs, z. B. grösser als ⌀ 10 mm (im unteren Karosseriebereich grösser als ⌀ 20 mm), kantige Dellen/Beulen oder Dellen/Beulen, die eine Neulackierung erforderlich machen
- Unsachgemäss ausgeführte Instandsetzungsarbeiten
- Spachtelauftrag von mehr als 1 mm Dicke
- Altschäden jeglicher Art
- Hagelschäden
- Löcher in Karosserie, z. B. durch Montage von Zubehör
LACKIERUNG.
- Geringe Lackschäden, die keine Neulackierung erforderlich machen, z. B. Kratzer an der Lackoberfläche, die sich durch Polieren beseitigen lassen; Lackausbesserungen, die dem Fertigungsstandard des Herstellers entsprechen und somit aus dem angegebenen Betrachtungsabstand nicht auffallen
- Kleinere Steinschlagschäden(bis zu zwei pro 100 cm²)
- Durch Umwelteinflüsse leicht verwitterte Lacke
- Typische Schleifspuren, wie sie in Waschanlagen entstehen
NICHT AKZEPTABEL.
- Kratzer, die durch den Decklack (Klarlack) gehen, Nachlackierungen oder Lackausbesserungen, die nicht dem Standard des Herstellers entsprechen, Farbdifferenzen aufweisen oder eine deutliche Erhöhung zum Originallack aufweisen
- Kleine Steinschlagschäden in grosser Dichte (mehr als fünf pro 100 cm²)
- Lack-Kontaminierungen (z. B. Einätzungen usw.), die aus dem angegebenen Betrachtungsabstand sofort erkennbar sind
- Grosse Steinschlagschäden und/oder Steinschlagschäden mit Rostunterwanderung
- Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene Lackschäden oder Farbunterschiede
SCHADENVISUALISIERUNG IM INTERIEUR.
Erhalten Sie einen Überblick über akzeptable Gebrauchsspuren und nicht akzeptable, kostenpflichtige Schäden im Innenraum Ihres Fahrzeugs.
INTERIEUR.
AKZEPTABEL.
- Normale Abnutzung an Bodenbelag und Polster (leichte Kratzer und Abschürfungen) durch bestimmungsgemässen Gebrauch
- Verunreinigungen und Farbveränderungen, die durch professionelle Reinigung zu entfernen sind
NICHT AKZEPTABEL.
- Risse, Schnitte, Brandlöcher, Löcher, Brüche oder Deformationen von Formteilen
- Risse oder Ablösung von Tür- und Klappendichtungen
- Beschädigungen von Sicherheitsgurten oder Sicherheitsschlössern
- Verunreinigungen und Farbveränderungen, die nicht zu entfernen sind
- Schimmel oder wahrnehmbare störende Geruchsentwicklung
- Fehlteile wie Kopfstützen, Abdeckungen, Sitzreihen usw
MECHANIK.
AKZEPTABEL.
Normaler Verschleiss, entsprechend dem Fahrzeugalter und der Laufleistung unter Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
NICHT AKZEPTABEL.
- Nicht durchgeführte Inspektionen laut Serviceheft bzw. bis 2500 km vor Erreichung des nächsten Serviceintervalls und die aus dem Versäumnis resultierenden Reparaturen
- Sämtliche Schäden oder übermässiger Verschleiss an der Fahrzeugmechanik
- Jegliche Art von Defekten an mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Teilen
- Bremsbeläge mit weniger als 4 mm Belagsstärke
- Übermässig eingelaufene und/oder rostige Bremsscheiben
- Alle Beeinträchtigungen, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Mitleidenschaft ziehen
ELEKTRIK.
AKZEPTABEL.
Normaler Verschleiss, entsprechend dem Fahrzeugalter und der Laufleistung unter Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
NICHT AKZEPTABEL.
- Nicht durchgeführte Inspektionen laut Serviceheft bzw. bis 2500 km vor Erreichung des nächsten Serviceintervalls und die aus dem Versäumnis resultierenden Reparaturen
- Sämtliche Schäden oder übermässiger Verschleiss an der Fahrzeugelektrik
- Jegliche Art von Defekten an elektrischen und elektronischen Teilen
- Alle Beeinträchtigungen, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Mitleidenschaft ziehen
LEITFADEN ZUR FAHRZEUGRÜCKGABE IN 3 SCHRITTEN.
SCHRITT 1: EINEN VORAB-CHECK DURCHFÜHREN.
Vereinbaren Sie am besten drei Monate vor Ablauf Ihres Leasingvertrags einen Termin bei Ihrem BMW Partner, um dort gemeinsam mit Ihrem Kundenberater den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs festzustellen. Auf Basis dieses Vorab-Checks erhalten Sie klare Auskunft über allenfalls noch erforderliche Reparaturen sowie Service- und Instandsetzungsarbeiten.
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SCHRITT 2: REPARATURBEDÜRFTIGE SCHÄDEN BEHEBEN.
Kein Fahrzeug ist bei der Rückgabe ohne Gebrauchsspuren, aber Schäden, die über den Rahmen des akzeptablen Verschleisses hinausgehen, sind kostenpflichtig[1]. Nach dem Fahrzeug-Check erhalten Sie einen Fahrzeugzustandsbericht, in dem alle festgestellten Schäden aufgeführt sind. Sollten an Ihrem Fahrzeug Reparaturarbeiten erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem BMW Partner und Ihrer Versicherung in Verbindung, damit der Schaden noch vor Ablauf des Leasingvertrags behoben werden kann.
SCHRITT 3: FAHRZEUG ZURÜCKGEBEN.
Kontaktieren Sie einfach Ihren BMW Partner, um die Endabnahme und Fahrzeugrückgabe zu vereinbaren. Beachten Sie dabei, dass das Fahrzeug im Lieferumfang, mit allen Unterlagen, im vertraglich vereinbarten Zustand sowie innen und aussen gereinigt abgegeben werden muss. Achten Sie auch darauf, dass der Tank zu mindestens einem Viertel gefüllt bzw. die Batterie entsprechend geladen sein muss. Bei der Endabnahme wird auch die Differenz des letzten Kilometerstands zur vertraglichen Kilometerbegrenzung (falls vorhanden) dokumentiert.
1. Fahrzeugschlüssel.
Bitte geben Sie alle Fahrzeugschlüssel gemäss Lieferumfang bei Ihrem BMW Partner ab.
2. Fahrzeugpapiere.
Stellen Sie sicher, dass der Fahrzeugausweis, das lückenlos geführte Serviceheft sowie die vollständige Bordliteratur mit Betriebsanleitungen vorliegen.
3. Bereifung.
Die montierten Sommerreifen sowie Original-Felgen laut Lieferumfang müssen den im Benutzerhandbuch aufgeführten Spezifikationen entsprechen.
4. Ausstattung und Zubehör.
Das komplette Fahrzeugzubehör, das den Herstellervorgaben entspricht, muss am Rückgabetag im Fahrzeug sein: Hutablage, Gepäckraumnetz, Pannendreieck, Windschott, Verbandskasten (ungeöffnet), Fussmatten, Bordwerkzeug, Skisack, Reifenpannenset, Laderaumabdeckung etc.
5. Vorab-Check.
Vereinbaren Sie am besten drei Monate vor Ablauf Ihres Leasingvertrags einen Termin bei Ihrem BMW Partner, um dort gemeinsam mit Ihrem Kundenberater den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs festzustellen. Auf Basis dieses Vorab-Checks erhalten Sie klare Auskunft über allenfalls noch erforderliche Reparaturen sowie Service- und Instandsetzungsarbeiten.
Sollten Sie Fragen oder Beanstandungen in Bezug auf einen Schaden haben, besprechen Sie dies bitte direkt mit Ihrem BMW Partner.
6. Persönlicher Check.
Denken Sie bitte daran, alle persönlichen Daten aus dem Navigations-, Audio- und Entertainmentsystem Ihres Fahrzeugs zu löschen, und lassen Sie keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurück.
Hinweis: Beachten Sie, dass jedes bei der Rückgabe Ihres BMW fehlende Ausstattungselement kostenpflichtig ist. Unterlagen, Ersatzteile und andere Komponenten, die nach der Abrechnung zurückgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Kilometerzahl wird eine Überschreitungsgebühr pro Kilometer erhoben.
ERLEBEN SIE DIE BMW FAHRZEUGRÜCKGABE IM VIDEO.
FAQ: FRAGEN UND ANTWORTEN ZU GEBRAUCHSSPUREN UND SCHÄDEN.
Was ist bei der Rückgabe meines Leasingfahrzeugs zu beachten?
Vereinbaren Sie für die Rückgabe Ihres BMW bei Leasingvertragsende sowohl einen Termin zum Vorab-Check als auch zur finalen Fahrzeugrückgabe bei Ihrem BMW Partner. Beachten Sie ausserdem die detaillierte Checkliste, auf der alle Punkte für die Fahrzeugrückgabe zusammengefasst sind.
Können bei Leasingvertragsende noch Kosten auf mich zu kommen?
Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe Schäden aufweist, die nicht über die Versicherung gedeckt sind, können Kosten entstehen.
Was ist, wenn mein Fahrzeug bei Leasingvertragsende Schäden aufweist?
Für eine möglichst einfache und entspannte Fahrzeugrückgabe sollten Sie entstandene Schäden vorab von Ihrem BMW Partner prüfen und beseitigen lassen.
Was sind akzeptable Gebrauchsspuren?
Spuren des üblichen Gebrauchs, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs nicht negativ beeinflussen.
Was sind nicht akzeptable Schäden?
Schäden, die nicht durch den üblichen Fahrzeuggebrauch entstehen und die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben. Jeder Schaden, der den Wert des Fahrzeugs mindert, ist kostenpflichtig.