BMW Neuwagen

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  1. Reichweite abhängig von unterschiedlichen Faktoren, insbesondere: persönlicher Fahrstil, Streckenbeschaffenheit, Aussentemperatur, Heizung/Klimatisierung, Vortemperierung.
  2. Die Ladeperformance ist abhängig von Ladezustand, Umgebungstemperatur, individuellem Fahrprofil und Nutzung von Nebenverbrauchern. Die dargestellten Reichweiten sind bezogen auf den WLTP Best Case. Die Ladezeiten gelten für Umgebungstemperaturen von 23°C nach vorangegangener Fahrt und können entsprechend des Nutzungsverhaltens abweichen.
  3. Das EG-Leergewicht bezieht sich auf ein Fahrzeug mit serienmässiger Ausstattung und beinhaltet keine Sonderausstattungen. Im Leergewicht sind 90 % Tankfüllung sowie 75 kg für den Fahrer berücksichtigt. Optionale Ausstattungen können das Gewicht des Fahrzeugs, die Nutzlast sowie bei Einfluss auf die Aerodynamik die Höchstgeschwindigkeit verändern.
  4. Die gemäss UN/ECE-Verordnung Nr. 51/EU-Verordnung 540/2014 gemessenen Werte sind gerundet.
  5. Der Durchschnittswert der CO₂ Emissionen aller immatrikulierten Neuwagen beträgt für das Jahr 2024 122 g/km. Die Berechnung beruht auf der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) vom 07. Juli 2023. Die Verbrauchsangaben sind Normverbrauchs-Angaben gemäss dem WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure), die zum Vergleich der Fahrzeuge dienen. In der Praxis können die Angaben jedoch je nach Fahrstil, Zuladung, Topografie und Jahreszeit teilweise deutlich abweichen. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂ Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007 / 715 in der jeweils zur Genehmigung des Fahrzeugs gültigen Fassung ermittelt. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den Verbrauch und/oder CO₂ Ausstoss abstellen, können je nach Kantonaler Regelung teilweise andere als die hier angegebenen Werte gelten. Damit Energieverbräuche unterschiedlicher Antriebsformen (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichbar sind, werden sie zusätzlich als sogenannte Benzinäquivalente (Masseinheit für Energie) ausgewiesen.